Cook (Switzerland) GMBH
(“DIE GESELLSCHAFT”)
Gütlig ab Juni 2025
Grundlagen für Warenlieferungen durch die Gesellschaft
- Diese Verkaufsbedingungen finden An- wendung auf sämtliche Verkäufe der Gesell- schaft und auf sämtliche Waren (die “Waren”), die durch die Gesellschaft an natürliche Personen oder an juristische Personen und andere Gesellschaften (der “Kunde”) geliefert werden. Durch die Bestellung akzeptiert der Kunde diese Verkaufsbedingungen und anerkennt ausdrücklich deren alleinige Geltung sowie den Ausschluss allfälliger Einkaufsbedingungen des Kunden.
- Die Verkaufsbedingungen sind integri- erender Bestandteil jedes Vertrages über Warenverkäufe und Warenlieferungen der Gesellschaft. Auf diese Verträge ist schweiz- erisches Recht anwendbar unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf), unabhängig des Wohnortes, des Sitzes oder der hauptsächlichen Handelsadresse des Kunden und unabhängig von der Adresse an welche die Waren geliefert werden. Für sämtliche Auseinandersetzungen, Klagen oder Verfahren zwischen den Parteien, die im Zusammen- hang mit einer Warenlieferung der Gesellschaft oder einer Warenlieferung im Namen der Gesellschaft an den Kunden erfolgen sind die Schweizer Gerichte am Sitz der Gesellschaft ausschliesslich zuständig (unter Vorbehalt der ordentlichen und ausserordentlichen Rechtsmittel).
- Unabhängig davon, ob der Kunde Waren mit seinen eigenen Bestellformularen bestellt und unabhängig davon, ob ein solches Bestellformular die Einkaufskonditionen des Kunden beinhaltet, werden solche Bestellungen des Kunden ausschliesslich als schlichte Anfrage zur Lieferung von Waren behandelt und haben keine weitergehenden vertraglichen Wirkungen irgendwelcher Art. Preisangaben, Offerten und Zusicherungen, die durch einen Vertreter oder Mitarbeiter der Gesellschaft gemacht werden oder die in irgendeiner Bestellung des Kunden enthalten sind, sind für die Gesellschaft nicht verbindlich, ausser sie werden in der Einkaufsbestätigung der Gesellschaft bestätigt. Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen sind für die Gesellschaft nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich vereinbart werden. Eine solche schriftliche Vereinbarung muss die ausdrückliche Vereinbarung über die betreffende Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen beinhalten und muss von einem dazu ermächtigten Vertreter der Gesellschaft unterzeichnet sein.
- Sofern eine oder mehrere Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen durch irgendein Gericht (rechtskräftig) als unfair oder rechtwidrig im Sinne des Bundesgesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG) oder andere Schweizer Erlasse beurteilt werden oder anderweitig unwirksam oder nicht vollstreckbar sind, dann bezieht sich die mangelnde Wirksamkeit und Vollstreckbarkeit ausschliesslich auf die betreffenden Bestimmungen. Die übrigen Bestimmungen dieser Verkaufsbedingungen bleiben gültig, anwendbar und rechtswirksam.
- Diese Verkaufsbedingungen haben nur Wirkungen zwischen den Vertragsparteien und begründen keine Rechte Dritter.