Cook Österreich GmbH
(„DAS UNTERNEHMEN“)
Gütlig ab Juni 2025
Grundlage für die Lieferung von Waren durch das Unternehmen
- Die vorliegenden Verkaufsbedingungen beziehen sich auf alle Verkäufe, die das Unternehmen tätigt, und auf alle Waren (die „Waren“), die vom Unternehmen an eine Person, eine Firma oder ein Unternehmen (der „Kunde“) geliefert werden. Mit Erteilung eines Auftrags an das Unternehmen akzeptiert der Kunde die vorliegenden Bedingungen und erkennt an, dass diese Bedingungen alle Kaufbedingungen außer Kraft setzen, unter denen der Kunde seine Aufträge erteilt.
- Alle Verkäufe und Warenlieferungen durch das Unternehmen werden somit als ein Vertrag betrachtet, der diese Verkaufsbedingungen umfasst. Dieser Vertrag wird gemäß den Gesetzen von Österreich ausgelegt, unabhängig von Wohnort, Sitz oder hauptsächlicher Handelsadressedes Kundenundunabhängigvon der Adresse, an die die Waren geliefert werden. Alle Streitigkeiten, Forderungen und Verfahren zwischen den Parteien, die in Verbindung mit der Lieferung von Waren an den Kunden durch oder im Namen des Unternehmens entstehen, unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Unternehmens.
- Ungeachtet der Tatsache, dass der Kunde Waren unter Verwendung seines eigenen Auftragsformulars bestellen kann, und unabhängig davon, ob ein solcher Auftrag die Kaufbedingungen des Kunden enthält, wird ein solcher Auftrag lediglich als Aufforderung zur Lieferung von Waren betrachtet und hat keine weiteren vertragsrechtlichen Auswirkungen. Jedes Angebot oder jede Darstellung, die von einem Vertreter des Unternehmen gemacht wurde oder in einem Auftrag des Kunden enthalten ist, ist für das Unternehmen nur dann bindend, wenn das Angebot oder die Darstellung in der vom Unternehmens ausgestellten Auftragsbestätigung bestätigt wurde; Abweichungen von den vorliegenden Verkaufsbedingungen sind für das Unterneh- men nur dann bindend, wenn sie in einem Dokument, das von einem bevollmächtigten Vertreter des Unternehmens unterzeichnet wurde, explizit schriftlich als Abweichung von diesen Verkaufsbedingungen akzeptiert wurden.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahe kommt.